Weiterbildungen – Das Wichtigste in Kürze:

  • Passive Mitglieder haben keine Weiterbildungsverpflichtung mehr, eine geänderte Geschäftsordnung findet ihr auf der Homepage.
  • Die jährlichen Plaketten gibt es in Zukunft nicht mehr, nur noch alle 4 Jahre eine Plaketten mit Lizenzverlängerung für aktive Mitglieder, die ihre Weiterbildungsverpflichtung erfüllt und die entsprechenden Nachweise eingereicht haben. Diese Plakette ist kostenfrei, die Zusendung erfolgt automatisch am Ende der jeweiligen Weiterbildungsperiode
  • Aktive Mitglieder, die im Besitz eines veralteten Qualitätsschildes (mit dem 2 Jahres Text) sind, erhalten demnächst ein Angebot für ein neues Schild, das im Design dem mittlerweile üblichen Qualitätsschild entspricht
  • Es wird an weiteren Angeboten seitens des Verbands gearbeitet (Coachings, Regionalgruppentreffen), um die Weiterbildungsverpflichtung zu erleichtern bei gleichbleibender Qualität

Und hier die ausführlichen Informationen – Stand Ende der ersten 4 Jahres Periode Ende 2018:

Weiterbildungsverpflichtung:
Schauen wir etwas in die Geschichte des Verbands. Er wurde 2007 gegründet. Bereits in der ersten Satzung war eine Weiterbildungsverpflichtung vorgeschrieben. Damals hieß es:

„Innerhalb von 2 Jahren mindestens eine Teilnahme an:

  • entweder einer Jahreshauptversammlung
  • oder einer vom Vorstand anerkannten regionalen HIPPOLINI-Arbeitsgruppe
  • oder einer vom HIPPOLINI-Verband anerkannten externen Fortbildungsmaßnahme (Entscheidungsgremium ist auch hier der Vorstand).“

Viele von uns haben deswegen die alten Qualitätsschilder, auf denen genau dieser Satz mit den zwei Jahren steht. Darauf steht auch, dass die Weiterbildungen mit einer Plakette dokumentiert werden. Dazu unten mehr.

Im Laufe der Zeit und mit Anwachsen des Verbands hat sich aber herausgestellt, dass diese Formulierung zu ungenau ist und auch die Arbeit des Verbands sich verändert hat. Deswegen wurde auf der JHV in Losheim 2015 eine neue Satzung verabschiedet, in der es hieß:

„Innerhalb von vier Jahren Teilnahme an: mindestens 3 Fortbildungen, davon

  • mindestens eine am Institut (HIPPOLINI-Fortbildung) UND
  • mindestens ein Besuch einer Jahreshauptversammlung eingeschlossen der dort angebotenen Fortbildung ODER eine weiter Fortbildung des HIPPOLINI-Instituts
  • Die dritte Fortbildung ist frei wählbar. Die Anerkennung der Fortbildung erfolgt durch den Vorstand.

Damals haben wir beschlossen, dass 2015 quasi das Jahr 0 der Weiterbildungen ist und wir mal eine Periode von 4 Jahren abwarten, um zu schauen, wie sich diese Weiterbildungsverpflichtung gestaltet. Diese erste Periode läuft nun Ende 2018 ab und wie schon mehrfach erwähnt, sind wir jetzt dabei, das Ergebnis zu sichten.

Dazu ein paar Zahlen:
Im Jahre 2018 wurden 190 Kolleginnen „Weiterbildungsfällig“. Davon 35 passive Mitglieder. Es hat sich gezeigt, dass von den passiven Mitgliedern eine einzige ihre Weiterbildungsverpflichtung erfüllt hat und zwar durch den Besuch von Jahreshauptversammlungen. Ist ja irgendwie auch klar, ein passives Mitglied gibt keine Kurse und hat sieht somit keine Notwendigkeit, Weiterbildungsangebote am Institut zu buchen. Der Vorstand hat entsprechend reagiert und die Weiterbildungsverpflichtung für passive Mitglieder aufgehoben. In der Geschäftsordnung, die Teil der Satzung ist, wurde festgelegt, dass ein passives Mitglied, wenn es wieder aktiv Kurse geben möchte und keine Weiterbildungen vorweisen kann, einen Auffrischungskurs belegen muss (in Absprache mit Vorstand und Institut) und 5 Stunden hospitieren muss bei einer aktiven Kollegin.

Von den 155 aktiven Mitgliedern, die weiterbildungspflichtig wurden, haben 60 ihre Unterlagen eingereicht und bekommen demnächst eine Plakette zur Lizenzverlängerung.

Einige wenige haben teilweise Dokumente eingereicht, hier wird der Vorstand überlegen wie die Lizenz verlängert werden kann, z. b. Fristverlängerung bis Mitte 2019, Coaching, Hospitation.

Leider haben 63 Kolleginnen überhaupt keine Unterlagen eingereicht und sich auch nicht auf unsere Erinnerungen hin gemeldet. Hier werden wir noch einmal das Gespräch suchen, aber schlimmstenfalls werden Ausschlüsse unumgänglich sein. Diese große Zahl kommt deswegen zu Stande, weil alle Verbandsmitglieder seit 2007 erfasst wurden. In den nächsten Jahren sieht diese Zahl hoffentlich wesentlich kleiner aus.

Die Weiterbildung sichert unsere Qualität und den Leitgedanken von HIPPOLINI. Die Kernstücke der Methode gelegentlich aufzufrischen und im Austausch mit Kolleginnen Ideen, Herausforderungen und Lösungen zu suchen, gehört dazu. Immer wieder kommt es vor, dass in der Geschäftsstelle Beschwerden oder Anfragen zu der Arbeit einer Kollegin eingehen. Wenn die richtigen Eingangsvoraussetzungen und die Weiterbildungen dokumentiert sind, dann kann der Verband sich schützend vor seine Mitglieder stellen! HIPPOLINI ist mittlerweile aus seiner Nische hervorgetreten, es ist in aller Munde. Daher ist es im Interesse aller engagiert und hervorragend arbeitenden Kolleginnen und Kollegen, dass wir unsere Qualitätssicherung ernst nehmen.

Jährliche Plakette:
Die jährliche Weiterbildungsplakette wurde mit dem Qualitätsschild im Jahre (Nicole) eingeführt. Leider ist aus der jährlichen Plakette nicht ersichtlich, für welche Weiterbildung man sie erhielt. Auch wurde dieses bei der Ausgabe der Plaketten nicht bedacht. So kann es durchaus sein, dass ein Mitglied seine jährlichen Plaketten auf dem Schild kleben hat, aber die Weiterbildungsverpflichtung nicht erfüllt. Auch ist es sehr aufwändig, die Dokumente einzureichen, 5,- Euro einzuzahlen und auf die Plakette zu warten.

Der Vorstand hat deshalb eine weitere Neuerung beschlossen: Ab sofort wird es nur noch eine Plakette zur Lizenzverlängerung alle 4 Jahre geben. Für 2018 werden alle Kolleginnen und Kollegen, die ihre Weiterbildung erfüllt haben, automatisch eine Plakette erhalten, auf der die Lizenzverlängerung bis 2022 dokumentiert ist. Die Plaketten zur Lizenzverlängerung werden in Zukunft automatisch zum Ende einer persönlichen Weiterbildungsperiode verschickt und sind für das Mitglied kostenfrei. DAS EINREICHEN DER WEITERBILDUNGSDOKUMENTE LIEGT WEITERHIN IN DER VERPFLICHTUNG DES AKTIVEN MITGLIEDS. Bitte denkt daran, euren VERBANDSAUSWEIS mit zu den Veranstaltungen zu nehmen und abzeichnen zu lassen und schickt ein Foto oder einen Scan davon oder von dem jeweiligen Zertifikat an die Geschäftsstelle. Bitte per email, nicht per Whats App.

Qualitätsschilder:
Diejenigen, die vor 2015 ihr Schild erhalten haben, haben einen veralteten Text darauf. Auch hat sich mittlerweile das Design der Qualitätsschilder verändert. Der Verband wird daher allen Kolleginnen, die ein altes Schild besitzen, ein Angebot für ein neuen Schild machen, auf dem dann auch die Lizenzverlängerung sinnvoll dokumentiert werden kann. Hierzu werden Infos folgen.

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